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AGB, RECHTS­HINWEISE

Allgemeine Geschäfts­bedingungen vom Wohlfühlhotel Sonnengarten

1. Abschluss des Vertrages

  1. Zwischen dem Gast und dem Wohlfühlhotel Sonnengarten kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und vom Sonnengarten, auch telefonisch, zugesagt wurden.
  2. Wird für die Reservierung vom Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
  3. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
  4. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungs-bestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
  5. Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 7 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
  6. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Hotel zulässig.

2. An- und Abreise

  1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) ab 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) bis 11:00 Uhr des Abreisetages.
  2. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Wohlfühlhotel Sonnengarten dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
  3. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen wenn eine spätere Anreise nicht vorab avisiert wurde. Geschieht dies nicht, kann das Sonnengarten über die Zimmer anderweitig verfügen.

Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines vom Wohlfühlhotel Sonnengarten akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.

3. Leistungen

  1. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Homepageangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
  2. Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.
  3. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
  4. Die im Prospekt/Homepage oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Sonnengarten berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
  5. Bei Leistungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn + Nebenkosten + ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet wird.

4. Zahlung

  1. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt spätestens bei der Anreise des Gastes zu bezahlen.
  2. In Zeiträumen großer Nachfrage sowie bei Gruppenbuchungen, behält sich das Wohlfühlhotel Sonnengarten vor, eine Anzahlung einzufordern.
  3. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 7 Tagen kann das Wohlfühlhotel Sonnengarten eine Zwischenrechnung erstellen.
  4. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Wohlfühlhotel Sonnengarten vorbehalten.
  5. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, das das Wohlfühlhotel Sonnengarten eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
  6. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
  7. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen oder Schecks erfolgen lediglich erfüllungshalber.

5. Stornierungen

  1. Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:

Hotelzimmer und Apartments mit Übernachtung und/oder Frühstücksbüffet:

Eine Stornierung bis zum 7. Tag vor der Ankunft kostenlos.

Ab dem 6. vor dem Anreisetermin 80 %.

Gruppenbuchungen (ab 4 Zimmern/Apartments):

Eine Stornierung bis zum 30. Tag vor der Ankunft kostenlos.

Ab dem 29. bis zum 7. Tag vor vor dem Anreisetermin, 50 % der Gruppenbuchung.

Ab dem 6. Tag vor vor dem Anreisetermin, 80 % der Gruppenbuchung.

Arrangements:

Eine Stornierung bis zum 10. Tage vor der Ankunft kostenlos.

Ab dem 10. Tag vor dem Ankunftstermin 70 % des Arrangementpreises.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Hotel-Stornoversicherung.

  1. Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit:

über 20 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,

  1. bis zum 7. Tag: Berechnung der Raumbereitstellungskosten.
  2. bis Veranstaltungstag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 40 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,

6. Haftung

  1. Der Gast oder der Veranstalter haften dem Wohlfühlhotel Sonnengarten für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
  2. Das Wohlfühlhotel Sonnengarten haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Wohlfühlhotel Sonnengarten bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
  3. Das Wohlfühlhotel Sonnengarten haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, das Hotel oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
  4. Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von den Wohlfühlhotel Sonnengarten bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung vom Hotel von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
  5. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung vom Sonnengarten wird ausgeschlossen.

7. Kündigung

  1. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Wohlfühlhotel Sonnengarten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  2. Hat das Wohlfühlhotel Sonnengarten begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Wohlfühlhotel Sonnengarten das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
  3. Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von dem Wohlfühlhotel Sonnengarten in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Wohlfühlhotel Sonnengarten der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

8. Sonstiges

  1. Tiere dürfen im Hotelbereich nur nach vorheriger Zustimmung vom Wohlfühlhotel Sonnengarten und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen nach vorheriger Zustimmung, nicht im Frühstücksraum und in der Wohlfühl Oase
  2. Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
  3. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
  4. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Wohlfühlhotel Sonnengarten ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
  5. Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

9. Allgemeines

  1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  2. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Wohlfühlhotel Sonnengarten schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
  4. Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen (Sauna mit Saunalandschaft, Ruheraum), des Gartens (mit Sport – und Spielgeräten), des Sportraumes mit Sportgeräten sowie der Leihfahrräder erfolgt auf eigene Gefahr
  5. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen. Gültig sind die jeweils aktuellen Preislisten.
  6. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
  7. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.